Peter Aebi Immo

2021

2G / 2G+ / oder doch schriftlich......

Aufgrund der aktuellen Situation müssen wir davon ausgehen, dass nun auch in diesem Frühjahr erneut keine physischen Versammlungen von uns durchgeführt werden können.

Wichtigen Traktanden, welche einen Meinungsaustausch bedingen, werden in den Sommermonaten anlässlich eine ausserordentlichen Versammlung nachgeholt.

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(HEV 12.2021)

Versammlungen nur mit Covid-Zertifikat

Gestützt auf Art. 27 COVID-19-Verordnung hat der Verwalter bis Ende 2023 die Kompetenz, Versammlung auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form durchzuführen.

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(HEV 10.2021)

Einladung zur ordentlichen Versammlung

Was ist dabei zu beachten….. Nützliche Informationen nicht nur für die Verwaltung:

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(HEV Region Winterthur 08.2021)

Unterhalt und Erneuerung von gemeinschaftichen Bauteilen

Die Frage, wem welche Entscheidungskompetenz hinsichtlich baulicher Massnahmen von allgemeinen Teilen in einer Stockwerkeigentumsliegenschaft zusteht. ….. führen regelmässig zu Kopfzerbrechen.


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(Bau- und Immobilienrecht 06.2019)

Müssen wir das neue Dach auf dem Nachbarhaus zahlen?

Das Gesetz sieht hier eine Ausnahme vor: Stockwerkeigentümer, denen die entsprechenden gemeinschaftlichen Teile nicht oder nur in ganz geringem Ausmass dienen, müssen nicht zahlen…..

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(Beobachter 01.2021)
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