Achtung bei der Verjährung von Mängelrechtgen
11/11/20 11:12
Ansprüche gegenüber den verantwortlichen Unternehmer bei Baumängel verjähren 5 Jahre nach Abnahme bzw. Üubergabe der Bauwerkes,……..
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(Baucontrolling 08.2019)
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